Bekanntmachung – Inzidenzwert

GESUNDHEITSWESEN, VETERINÄRWESEN,
GESUNDHEITLICHER VERBRAUCHERSCHUTZ


Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG);
Wöchentliche Bekanntmachung der Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen


Bekanntmachung
Als zuständige Kreisverwaltungsbehörde gibt das Landratsamt Rosenheim hiermit einen tagesaktuellen Inzidenzwert von 106,8 an wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Kreisgebiet des Landkreises Rosenheim bekannt.
Aus diesem Wert ergeben sich für die folgende Kalenderwoche 12 (22.03. – 21.03.2021) folgende Rechtsfolgen:

  1. Schulunterricht
    In den Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchge-hend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
    An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
  2. Kinderbetreuung
    Einrichtungen zur Kinderbetreuung sind grundsätzlich geschlossen. Es gelten die Regelungen zur Notbe-treuung.
    Begründung:
    Tagesaktuell liegt die Inzidenzzahl an wöchentlichen Neuansteckungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohner im Kreisgebiet des Landkreises Rosenheim bei 106,8 und damit über dem maßgeblichen Grenzwert von 100.
    Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 der 12. BayIfSMV haben die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden jeweils am Freitag jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung zu veröffentlichen.
    Die o.g. Rechtsfolgen für den Schulunterricht und die Kinderbetreuungseinrichtungen ergeben sich aus § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bzw. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV.

Landratsamt Rosenheim
Rosenheim, 19.03.2021
gez.
Mascher
Regierungsrätin

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