Elternbrief 23.11.2021

Liebe Eltern,


die extrem hohen Inzidenzwerte bringen weitere Veränderungen für den
Kindergarten mit sich, über die wir Euch informieren möchten:


„3G-Regel in Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten”


Um den Schutz für Kinder, Beschäftigte und Familien in der Kindertagesbetreuung beim aktuellen
Anstieg des Infektionsgeschehens weiter zu gewährleisten, ist eine Ausweitung der Maßnahmen auch
in der Kindertagesbetreuung erforderlich.
Bislang galt die 3G-Regel grundsätzlich nur bei Veranstaltungen in Kindertageseinrichtungen und
Heilpädagogischen Tagesstätten bzw. auf Basis des Hausrechts. Ab dem 24. November 2021 gilt die
3G-Regel flächendeckend. Das heißt:


Eltern und sonstige Dritte dürfen das Gelände von Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen
Tagesstätten nur dann betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt auch für die
Begleitung des Kindes während der Eingewöhnungsphase. Beim bloßen Abgeben und Abholen der
Kinder findet die 3G-Regel dagegen keine Anwendung, da hier der Aufenthalt nur für einen sehr kurzen
Zeitraum erfolgt.


Diese Regelung wird in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert
und gilt ab dem 24. November 2021.“


Quelle: Staatsministerium Bayern – Kinderbetreuung


Bleibt’s gesund und bis bald!


Maren Tschentscher

im Namen des Vorstandes

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